„Es ist besser,
unvollkommen anzupacken,
als perfekt zu zögern.“

Trott-war verkaufen – mit rotem Kittel & Ausweis

Unser Jobangebot

Trott-war können alle verkaufen, die über ein geringes Einkommen verfügen oder wohnungslos sind. Der Verkauf der Straßenzeitung bietet Obdachlosen, Wohnungslosen, Arbeitslosen, Rentnern, Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung und Geringverdienern eine Möglichkeit, Geld zu verdienen und wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Der Verdienst wird innerhalb bestimmter Grenzen nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Einen fairen Start bietet Trott-war mit den ersten zehn Zeitungen, die mit Kittel, Ausweis und Tasche gratis zur Verfügung gestellt werden: das Startkapital. Die Trott-war-Verkaufenden bestimmen selbst über ihre Arbeit. Sie legen fest, wann, wie lange und wie oft sie verkaufen. Es gibt aber Trott-war-Regeln zum „Wie“ des Verkaufs.

Verkaufsregeln

  • Die Vergabe der Plätze findet ausschließlich durch den Vertrieb, am Wochenende durch den Verkäufersprecher statt! Für die Erstvergabe der Plätze für die laufende Woche besteht am Montag persönliche Anwesenheitspflicht – per Telefon werden am Montag keine Plätze vergeben.
  • Hat ein freier Verkäufer einen Verkaufsplatz vom Vertrieb zugewiesen bekommen, so ist dieser mindestens von Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr, am Samstag von 9 bis 14 Uhr zu belegen. Pausen sind nur im Zeitraum von 12 Uhr bis 14 Uhr möglich.
  • Plätze, die um 10 Uhr noch nicht belegt sind, sind frei für jeden Verkaufenden, der sich dort mit gültigem Verkaufsausweis zum Verkaufen hinstellt, ebenso wie Plätze, die um 16 Uhr nicht belegt sind. Festplätze sind davon ausgeschlossen und müssen zu jeder Zeit bei Erscheinen des zugehörigen Festverkäufers freigegeben werden. Die garantierten Festplätze sind an den vereinbarten Tagen und Zeiten zu besetzen. Ein Wandern zu anderen Verkaufsplätzen, auch wenn diese frei sind, ist zu unterlassen.
  • Festplätze haben keine zeitliche Begrenzung.
  • Kann ein vom Vertrieb zugewiesener Platz nicht belegt werden, so muss er vom jeweils Verkaufenden schnellstmöglich beim Vertrieb abgemeldet werden.
  • Während des Zeitungsverkaufs muss der Verkaufsausweis gut sichtbar angebracht werden. Der Verkaufskittel sollte getragen werden. Beides ist nach dem Verkauf und bei einem Platzwechsel wieder auszuziehen bzw. zu entfernen.
  • Alkohol– und Drogenkonsum ist während des Verkaufs verboten. Ebenso ist das Betteln vor, während und nach dem Verkauf zu unterlassen.
  • Zeitungen sind ausschließlich im Vertrieb einzukaufen. Es ist untersagt, Zeitungen an andere Verkäufer weiterzuverkaufen, außer für den ersten Verkäufersprecher.
  • Es ist untersagt, alte, nicht aktuelle Monatsausgaben zu verkaufen. Alte Zeitungen werden nicht gegen neue eingetauscht. Es werden keine Zeitungen auf Kommission ausgegeben.
  • Der Verkauf in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gebieten, für die keine Genehmigung des Amts für öffentliche Ordnung und der jeweiligen Gebietsinhaber (Security, Center-Management …) vorliegt, ist verboten.
  • Mobbing, Spitzeldienste, unkorrektes und unkollegiales Verhalten (hierzu zählt auch ausländerfeindliches Verhalten) sind zu unterlassen.
  • Die von Trott-war e. V. gestellten Verkaufsutensilien sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Für die Sauberkeit und Instandhaltung der Grundausrüstung und ein ordentliches Äußeres ist der jeweilige Verkäufer selbst zuständig. Verschmutzte Verkäuferkittel können allerdings im Vertrieb gegen saubere ausgetauscht werden.
  • Wer gegen die guten Sitten oder eine der Verkaufsregeln verstößt, kann mit Verkaufsverbot belegt werden. Dauer und Zeitpunkt des Verkaufsverbots werden von Fall zu Fall von der Vertriebsleitung in Absprache mit dem Verkäufersprecher und der Geschäftsleitung festgelegt. Während eines Verkaufsverbots sind Verkäuferausrüstung und Verkaufsausweis beim Vertrieb zu hinterlegen.
  • Jeder Verkäufer sollte immer Kleingeld in Höhe von mindestens 3 Euro zum Wechseln bei sich haben.

Das dreistufige Festanstellungs-Modell

Für Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben, bietet Trott-war neben dem freien Zeitungsverkauf auch Festanstellungen als Verkaufende. So werden beträchtliche öffentliche Mittel gespart, etwa Bürgergeld.

Seit Januar 2007 stellt Trott-war Mitarbeiter fest als Verkäuferinnen und Verkäufer ein. Das Festanstellungsmodell ist möglich ab 500 verkauften Heften pro Monat. Die Mitarbeitenden kaufen die Zeitungen zum vollen Verkaufspreis, erhalten dafür je nach ihren Verkaufsmengen einen gestaffelten Lohn ausgezahlt. Alle fest angestellten Verkaufenden können über Trott-war auch eine Wohnung erhalten.

Finanzierung

Eine feste Anstellung kostet deutlich mehr als ein Verkäufer oder eine Verkäuferin erwirtschaften kann. Um diese Anstellungen zu finanzieren, benötigt Trott-war Hilfe von Spenderinnen und Spendern sowie Sponsorinnen und Sponsoren.

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